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Legate und Erbschaften        

Möchten Sie über Ihr Leben hinaus Gutes bewirken? Mit einem Legat an Helvetas hinterlassen Sie ein Vermächtnis, das Hoffnung auf eine bessere und gerechtere Welt macht. 
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Hinterlassen Sie mit einer Testamentspende etwas Sinnvolles

Haben Sie gewusst, dass Sie neben Ihren Angehörigen und Liebsten auch eine gemeinnützige Organisation wie Helvetas in Ihrem Testament berücksichtigen können? Mit einer Testamentspende hinterlassen Sie mehr als Geld – Sie schenken Hoffnung und Zukunft. Dank einem Vermächtnis tragen Sie dazu bei, dass benachteiligte Menschen Zugang zu sauberem Wasser, Nahrung und Bildung erhalten – die Grundlage für ein Leben in Sicherheit und Würde. >> zum Video

Ein Leben frei von Armut ist möglich. Davon sind wir bei Helvetas überzeugt. Und dank Menschen wie Ihnen können wir uns dafür einsetzen – heute und über Generationen hinaus.

Solidarisch mit denen, die es schwerer haben 

Als frühere Präsidentin von Helvetas setzte sich Therese Frösch unermüdlich für Gerechtigkeit und Chancengleichheit ein. Im Video erzählt sie, warum sie Helvetas in ihrem Testament bedacht hat.


Berechnen Sie Ihren Nachlass mit dem Testamentrechner von DeinAdieu

Erfahren Sie in wenigen Klicks und anonym, wie sich Ihre persönliche Situation darstellt.

 

Wünschen Sie ein persönliches Gespräch? Ich bin für Sie da.

Alle Gespräche sind unverbindlich und werden mit äusserster Diskretion behandelt. Vielleicht möchten Sie auch mehr über Helvetas und unsere Arbeit für benachteiligte Menschen erfahren? Auch hierzu gebe ich Ihnen gerne Auskunft oder schicke Ihnen weitere Unterlagen. 

 

 

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Erbschaften, Legate & Philanthropie
Karin Wecke

Häufig gestellte Fragen zum Testament

Hier beantworten wir Ihre Fragen rund ums Testament: Wie schreibe ich ein Testament? Gibt es eine Testament Vorlage? Was gilt es bezüglich Inhalt und Form zu beachten?

Erbrechtsrevision

Mit der Revision des Schweizer Erbrechts ab 1. Januar 2023 wird auch auf bestehende Testamente und Erbverträge das neue Recht anwendbar sein.
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Digitaler Nachlass

Immer mehr Menschen haben ein Facebook-Konto, kaufen online ein und speichern ihre Fotos auf einer Cloud. Was passiert mit dem digitalen Nachlass nach dem Tod?

Ein Leben frei von Armut ist möglich. Davon sind wir bei Helvetas überzeugt. Und dafür setzen wir uns Tag für Tag ein – dank Ihnen! Mit einem steuerfreien Legat an Helvetas hinterlassen Sie ein Vermächtnis, das Hoffnung auf eine bessere und gerechtere Welt macht.

Die wichtigsten Begriffe:

Das Testament ist das Dokument, das Ihren letzten Willen enthält. Es muss von Anfang bis zum Ende, das heisst unter Einschluss der Titel, handschriftlich auf neutralem Papier geschrieben werden. Am Ende des Textes ist das Testament ebenfalls handschriftlich mit Ort- und Datumsangabe zu versehen und eigenhändig zu unterzeichnen.

Eine Schenkung ist eine Zuwendung (Sache oder Geld) aus Ihrem eigenen Vermögen an eine bestimmte Person oder an eine Organisation (z. B. Helvetas). Sie erfolgt zu Lebzeiten von Ihnen persönlich. Die Schenkung erfolgt unentgeltlich, d. h., Sie bekommen dafür keine Gegenleistung der beschenkten Partei.

Mit einem Legat – auch als Vermächtnis bezeichnet – verfügen Sie in Ihrem Testament, dass eine bestimmte Person oder eine Organisation aus Ihrem Nachlass eine bestimmte Sache oder Geldsumme bekommt. Diese Person oder Organisation bezeichnet man als Vermächtnisnehmer. Der Vermächtnisnehmer wird nicht Erbe und gehört auch nicht zur Erbengemeinschaft. Mit der Ausrichtung des Vermächtnisses muss auch nicht gewartet werden, bis der ganze Nachlass abgewickelt und die Erbengemeinschaft aufgelöst ist.

Wenn Sie sich in einer unerwarteten Notsituation (Todesgefahr) befinden, die es Ihnen nicht erlaubt, ein eigenhändiges Testament zu verfassen, können Sie ein Nottestament erstellen. Es existieren aber detaillierte Vorschriften dafür, und die Gültigkeitsdauer ist beschränkt.

Der Erbvertrag ermöglicht es Ihnen, gemeinsam mit anderen Personen (z. B.  Ehepartner oder Kindern) verbindlich eine Regelung für den Nachlass zu finden, die Sie individuell mit den Vertragsparteien verhandelt haben. Ein Erbvertrag ist ohne die Zustimmung der anderen Vertragsparteien nicht mehr abänderbar.

Das öffentliche Testament – auch als öffentliche letztwillige Verfügung bezeichnet – ist inhaltlich ein «normales» Testament. Allerdings wird Ihr letzter Wille nicht von Ihnen, sondern von einer Urkundsperson (Notar) aufgeschrieben. Zusätzlich müssen zwei Zeugen vor der Urkundsperson bestätigen, dass der vom Notar aufgeschriebene Inhalt auch wirklich Ihrem letzten Willen entspricht.

Der Nachlass ist das gesamte Vermögen, das eine Person bei ihrem Tod hinterlässt.

Als Pflichtteil wird der unentziehbare Anteil des gesetzlichen Erbanspruchs bezeichnet. Das Gesetz definiert, wer pflichtteilsgeschützt ist. Das Gesetz bestimmt auch, wie gross der Erbanteil für bestimmte Personen (z. B. Ehegatte oder Kinder) ist. Pflichtteilsgeschützt sind nur die direkten Nachkommen, der Ehegatte oder die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner. Eltern sind nur dann pflichtteilsgeschützt, wenn Sie selbst keine Nachkommen haben. Alle anderen Personen (auch die Geschwister) haben keinen Anspruch auf einen Pflichtteil. Wenn Sie jemanden auf den Pflichtteil setzen möchten, dann müssen Sie dies in Ihrem Testamentexplizit erwähnen.

Über diesen Teil des Nachlasses können Sie frei verfügen. Wenn Sie also zum Beispiel keine Kinder haben und Ihren überlebenden Ehegatten auf den Pflichtteil setzen, können Sie den Rest des Nachlasses frei verteilen, d. h., Sie können diesen Teil z. B. Freunden oder einer Organisation zukommen lassen.

Das Gesetz gibt vor, wer Erbe ist. Diese gesetzliche Erbfolge orientiert sich an der Blutsverwandtschaft. Der Erblasser kann aber von dieser Erbfolge abweichen.

Diese Person oder Organisation wird vom Erblasser als Erbe in seinem Nachlass eingesetzt. Dafür braucht es aber eine klare Anordnung des Erblassers.

Gewisse gesetzliche Erben haben einen Pflichtteilsanspruch. Es sind dies die direkten Nachkommen des Erblassers, Ehegatten respektive eingetragene Partnerinnen und Partner und unter gewissen Voraussetzungen die Eltern. Dieser Pflichtteil kann diesen Personen nicht entzogen werden.

Im Testament können Sie eine Vertrauensperson als Willensvollstrecker bestimmen. Zu dessen Aufgaben gehört es, aus dem Nachlass die Schulden zu bezahlen, die Vermächtnisse auszurichten, sich um die steuerlichen und administrativen Aufgaben zu kümmern und alles mit den Banken zu regeln. Der Willensvollstrecker muss auch einen Teilungsvorschlag vorbereiten. Er hat Anspruch auf ein Honorar.

Einfach erklärt: Unterschied zwischen Legat und Erbschaft

Ein Legat ist ein Fixbetrag oder ein bestimmter Sachwert, der einer Person oder Organisation zugesprochen wird. Eine Erbschaft hingegen errechnet sich aus der frei verfügbaren Quote des Nachlasses. Die verstorbene Person weist einen prozentualen Anteil der frei verfügbaren Quote an eine begünstigte Person oder Organisation, die dadurch zur Miterbin wird. Mit der Erbrechtsrevision 2023 veränderten sich die Pflichtteile für Nachkommen und Eltern. Seither können auf Wunsch bestimmte Personen oder auch gemeinnützige Organisationen, wie beispielsweise Helvetas, in wesentlich grösserem Umfang begünstigt werden.