Mowag AG | © Keystone/Martin Rütschi

Das Parlament will Kriegsmaterial-Exporte erleichtern

Waffen für alle – ausser für die Ukraine?
VON: Bernd Steimann - 12. Februar 2026
© Keystone/Martin Rütschi

Mit der kürzlich beschlossenen Revision des Kriegsmaterialgesetzes kommt die Mitte-Rechts-Mehrheit im Parlament der Schweizer Rüstungsindustrie weit entgegen. Die Ukraine aber lässt sie dabei im Regen stehen. Nur ein Referendum könnte den Entscheid noch kippen.

Es war ein grosser Erfolg, als das Komitee hinter der «Korrekturinitiative» im Oktober 2021 entschied, ihr Volksbegehren zurückzuziehen. Kurz zuvor hatte sich das Parlament auf einen Gegenvorschlag geeinigt, der die zentralen Anliegen der Initiative aufnahm und damit die Ausfuhrbestimmungen für Schweizer Kriegsmaterial massgeblich verschärfte.

Drei Jahre zuvor, im Dezember 2018, hatte die Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer – bestehend aus zahlreichen Organisationen der Schweizer Zivilgesellschaft und politischen Parteien von links bis rechts (Grüne, SP, GLP und BDP) – die Korrekturinitiative lanciert. Es war die Reaktion auf den Versuch des Bundesrats, die Exportbestimmungen für Schweizer Kriegsmaterial auf dem Verordnungsweg zu lockern und der heimischen Rüstungsindustrie so mehr Spielraum zu verschaffen. Dies, obwohl in den Jahren zuvor immer wieder Schweizer Waffen auch in Ländern aufgetaucht waren, wo sie gemäss geltendem Gesetz gar nie hätten landen dürfen.

Der breite Widerstand mündete schliesslich in einem parlamentarischen Kompromiss: Er regelte die Ausfuhrbestimmungen neu im Kriegsmaterialgesetz (KMG), entzog dem Bundesrat jegliche Ausnahmekompetenzen – und ebnete damit den Weg für den Rückzug der Korrekturinitiative.

Veränderte Bedrohungslage

Noch bevor die Gesetzesänderung im Mai 2022 in Kraft trat, überfiel Russland die Ukraine. Auf einen Schlag veränderte sich die Bedrohungslage in Europa grundlegend, und eine baldige Eskalation des Kriegs schien bloss eine Frage der Zeit. Rasch erhöhten die Waffenfabriken in Deutschland, Frankreich und anderen europäischen Staaten ihre Produktion, und Regierungen begannen damit, eigene Rüstungsgüter an die Ukraine weiterzuleiten, um deren Widerstand gegen die russische Aggression zu unterstützen.

Das brachte die Schweiz bald in eine unangenehme Lage. Wann immer Länder wie Deutschland, Dänemark und Spanien Munition, Panzer und Fliegerabwehrgeschosse, die sie einst von Schweizer Produzenten gekauft hatten, an die Ukraine weitergeben wollten, brauchten sie dafür das Einverständnis der Schweizer Regierung – selbst für unverdächtige Produkte wie Tarnnetze. Doch der Bundesrat verweigerte seine Zustimmung stets: Nicht nur verbiete das KMG die Weitergabe an Kriegsländer, sondern das Schweizer Neutralitätsrecht verlange auch eine Gleichbehandlung aller Kriegsparteien. In anderen Worten: Würde die Schweiz Waffenlieferungen an die Ukraine gutheissen, müsste sie dies auch für Russland tun.

Die Schweiz im Abseits

Das stiess bei vielen befreundeten Regierungen auf Unverständnis. Der damalige deutsche Wirtschaftsminister warf der Schweiz gar vor, sie mache sich auf diese Weise mitschuldig an den Opfern des russischen Angriffskriegs in der Ukraine. Folglich setzten immer mehr Staaten bei ihren Waffenkäufen auf «Swiss-free», denn sie wussten nun, dass sie die Güter selbst im äussersten Notfall nicht an die Ukraine oder andere von Russland bedrohte Staaten weitergeben dürften.

Das erfüllte die Schweizer Rüstungsindustrie zunehmend mit Sorge, obwohl ihre Exporte weiterhin deutlich über dem Schnitt der letzten 20 Jahre lagen. Daher wurden Branchenvertreter Anfang 2023 im Parlament vorstellig und brachten die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats dazu, eine erneute Änderung des KMG anzustossen. Wenige Monate später beauftragte das Parlament den Bundesrat, eine Revision auszuarbeiten – und zwar dank Stimmen aus fast allen politischen Lagern. Der bürgerlichen Seite machten vor allem die rückläufigen Bestellungen aus dem Ausland Sorge, welche die Schweizer Rüstungsindustrie und damit auch die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz schwächen würden. Auf linker Seite hingegen erhoffte man sich von der Revision eine Möglichkeit, die Ukraine in Zukunft nicht nur mit humanitärer Hilfe und beim Wiederaufbau, sondern auch im Bereich der militärischen Verteidigungsfähigkeit unterstützen zu können – ein Anliegen, das damals auch viele Bürgerliche teilten.

Revision – ja, aber

Im Februar 2025 kam der Vorschlag des Bundesrats schliesslich ins Parlament und wurde in der Folge von den beiden Räten und ihren sicherheitspolitischen Kommissionen nochmals durch die Mangel gedreht. Schliesslich setzten sich konservative Stimmen durch, sodass das Parlament Ende Jahr ein Gesetz verabschiedete, welches mit der ursprünglichen Absicht hinter der Revision nicht mehr viel gemein hatte. Konkret umfasst die Revision zwei grundlegende Neuerungen:

  • Die Waffenausfuhr wird deutlich erleichtert: Neu können Staaten, die ein ähnliches Exportregime wie die Schweiz kennen und im Anhang 2 der KM-Verordnung aufgeführt sind, grundsätzlich Schweizer Kriegsmaterial beziehen, selbst wenn sie sich in einem bewaffneten Konflikt befinden. Einzig bei ‘schwerwiegenden Verletzungen der Menschenrechte’ soll ein Ausschluss möglich bleiben; darüber entscheidet aber einzig und allein der Bundesrat. Allerdings können sich selbst diese 25 Länder nicht gänzlich auf Schweizer Exporte verlassen: Sollte zum Beispiel Russland eines dieser Länder überfallen und dieses von seinem legitimen Selbstverteidigungsrecht gemäss Artikel 51 der UNO-Charta Gebrauch machen, so müsste die Schweiz ab einer bestimmten Intensität der Kriegshandlungen ihre Lieferungen doch einstellen. Überdies wurde die Liste der 25 Staaten seit 2011 nicht mehr aufdatiert: Sie umfasst weder die Ukraine noch die baltischen Staaten, welche derzeit besonders gefährdet sind – dafür aber Ungarn, welches den europäischen Kurs gegenüber Russland seit Jahren systematisch hintertreibt

  • Die Weitergabe von Kriegsmaterial wird erleichtert: Bisher musste jedes Land, das Schweizer Kriegsmaterial kaufte, eine sogenannte Nichtwiederausfuhr-Erklärung unterzeichnen. Dem setzt die Revision ein Ende. Damit wird die Umleitung von Schweizer Waffen und Munition an Unrechtsregime und Bürgerkriegsländer massiv erleichtert. Gleichzeitig wurde die Ukraine als Endempfängerin explizit ausgeschlossen und kann damit nicht von dieser Lockerung profitieren. Zudem kann der Bundesrat den direkten Export oder auch die Weitergabe weiterhin verbieten, nämlich dann, wenn aussen-, sicherheits- oder neutralitätspolitische Interessen betroffen sind. Damit ist es wahrscheinlicher, dass Schweizer Waffen in Zukunft wieder im Jemen oder in Syrien landen, als in der Ukraine.

Damit hat sich das rechtsbürgerliche Lager auf der ganzen Linie durchgesetzt. Der explizite Ausschluss der Ukraine und der Verweis auf ‘neutralitätspolitische Interessen’ wurden gemäss Medienberichten auf Druck der SVP aufgenommen, welche damit die Vereinbarkeit des revidierten KMG mit ihrer Neutralitätsinitiative sicherstellte. Diese fordert, dass die Schweiz in Zukunft selbst bei eklatanten Verstössen gegen das Völkerrecht keine Stellung mehr beziehen und keine Sanktionen ergreifen dürfte, Geschäfte aller Art hingegen weiterhin erlaubt wären.

Verpasste Chance und Referendum

Dabei lagen im Laufe der Verhandlungen valable Alternativen auf dem Tisch. So befürwortete auch die SP-Ständerätin Franziska Roth eine Lockerung der Ausfuhrbestimmungen. Um die Ukraine in ihrer Verteidigungsfähigkeit zu unterstützen, schlug sie aber vor, die Schweiz «solle sich bei Waffenlieferungen künftig auf die UNO-Charta stützen – so wie sie es bereits bei den Sanktionen tue. Das würde bedeuten, dass direkte und indirekte Waffenlieferungen an Länder, die sich gemäss der UNO gegen eine Aggression verteidigen, zulässig wären», wie die NZZ berichtete. Eine solche völkerrechtskonforme Lösung hätte klare Regeln geschaffen, die auch für die Nachbarländer der Schweiz nachvollziehbar und in einer allfälligen Volksabstimmung vermutlich mehrheitsfähig gewesen wären. Davon ist nun aber nichts mehr übrig.

Damit macht das revidierte KMG die zentralen Errungenschaften der Korrekturinitiative zunichte, und es scheint bloss eine Frage der Zeit, bis Schweizer Waffen wieder in Ländern wie dem Jemen oder im Sudan auftauchen, wie das früher schon der Fall gewesen war. Aus diesem Grund ergriffen zivilgesellschaftliche Organisationen und linke Parteien Anfang 2026 das Referendum gegen die KMG-Reform. Kommen die Unterschriften innert der gesetzlichen Frist zustande, so wird sich die Stimmbevölkerung schon bald dazu äussern können. Ob sie der eigenwilligen Logik der Parlamentsmehrheit dann folgt, scheint derzeit alles andere als gewiss.

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